Das Vereinigte Königreich ist formal bereits am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Ende des Jahres 2020 liefen dann auch die Übergangsregelungen aus, durch welche UK bis dahin weiter Mitglied in der EU-Zollunion und dem EU-Binnenmarkt (sowie auch Mitglied der EASA...) blieb. Mittlerweile: alles Vergangenheit. Zwar wurde Ende 2020 bekanntlich in letzter Sekunde doch noch ein Handelsabkommen mit der EU gezeichnet und in Kraft gesetzt; dieses ändert aber nichts daran, dass das Vereinigte Königreich nun aus EU-Sicht ein Drittland ist und sich dadurch auch für grenzüberschreitende Flüge durch Privatpiloten ein bisschen was geändert hat. Die Änderungen gegenüber früher sind aber recht geringfügig. Es gibt nach wie vor das so genannte GAR-Verfahren (siehe weiter unten); leidglich bei Fristen und Modalitäten gab es ein paar Änderungen.
Ich möchte hier zunächst den Standardfall skizzieren, also Flüge zwischen der EU (außer Irland), also z.B. Deutschland, Frankreich, Belgien, Holland, etc. auf der einen Seite und UK (also England, aber auch Wales, Schottland und Nordirland) auf der anderen Seite. Danach folgen die Fälle, wo auch Irland, die Kanalinseln oder die Isle of Man involviert sind.
Zunächst Folgendes: seit dem Brexit benötigen auch EU-Bürger die nach UK reisen nun einen Reisepass; der deutsche Personalausweis z.B. ist nicht mehr ausreichend!
Nun zu all den weiteren Dingen. Nochmals vorweg: das Thema Zoll & Einreise ist im Zusammenhang mit UK, Irland, den Kanalinseln und der Isle of Man ein bisschen kompliziert. Aber: wenn man sich etwas einliest und mit dem System auskennt, kann man als Privatpilot sehr von den teils recht pragmatischen Einreise- und Zollbedingungen profitieren. Also... nur Mut! Um es noch mal einmal klar zu sagen: es ist, wenn man aus Europa kommt, in UK kein "Einreisestopp" auf einem irgendwie besonderes qualifizierten Flugplatz in UK notwendig. Man liest immer mal wieder in irgendwelchen Reiseberichten, dass Leute an Plätzen wiw Shoreham oder Southend einen solchen Einreisestopp machen, obwohl das eigentliche Reiseziel ein ganz anderes ist. Das ist Blödsinn und (auch seit dem Brexit) unnötig! Also los:
UK (Vereinigtes Königreich)
Wie eingangs erwähnt, seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich endgültig kein EU-Mitglied mehr und somit nicht mehr Teil der EU-Zollunion. Darüber hinaus ist es auch - seit jeher - kein Vollanwender des Schengen-Abkommens. Das sind zunächst erstmal "bad news"; bei Flügen nach UK genießt man also nicht jene Freiheiten, wie man es seit Jahren in den meisten Teilen Kontinentaleuropas gewohnt ist (sprich: "Flugplan machen und los").
Grundsätzlich würde man also denken, dass somit bei allen Flügen vom Ausland aus nach UK sowie von UK ins Ausland auf UK-Seite immer und stets zunächst ein "Zollflugplatz" verwendet werden muss; wo sowohl eine Zollkontrolle als die "Einreise" bzw. "Ausreise" (sprich: Paßkontrolle) erfolgen muss. Glücklicherweise ist das aber nicht so.
Denn - und das sind die "good news" - hat man in UK für grenzüberschreitende Privatflüge eine sehr praxisnahe Lösung gefunden, und zwar können nicht nur die "großen" Plätze direkt angeflogen werden, sondern im Prinzip alle (auch die unlizensierten). Konkret: es reicht aus, dass der Flugplatz auf UK-Seite ein so genanntes "Certificate of Agreement" (CoA) hat. Und: mit dem Brexit hat UK entschieden, dass übergangsweise erstmal ALLE Flugplätze (wie gesagt, auch die kleinen, privaten "Strips") ein pauschales CoA erhalten. Bedeutet: bis vorerst Ende Dezember 2023 darf man für Ein- und Ausflüge (wie gesagt: von/nach anderen EU-Ländern auf dem Kontinent) grundsätztlich alle Flugplätze nutzen. Man soll sich lediglich bei dem jeweiligen Flugplatz darüber vergewissern, dass dieser dem besagten Pauschal-CoA unterliegt. (Es gibt hier u.a. Ausnahmen in Bezug auf Flüge von und zu den Kanalinseln, dazu unten mehr). Also nochmal: man kann von Europa kommend gleich direkt auf jeden beliebigen kleinen fliegen. Man muss keinesfalls erst auf einem "größeren" Platz landen. Die Briten kennen das Konzept eines "Zollplatzes" oder "Airports of Entry" also gar nicht.
Stattdessen muss man leidglich (und zwar dies unagbängig davon, ob man einen CoA-Platz oder einen größeren, "richtigen" Zollplatz anfliegt), jeden An- oder Abflug vorab bei den britischen Einreise- bzw. Zollbehörden mit gewissen Fristen (dazu gleich mehr) anmelden. Eine Genehmigung ist als solche nicht notwendig. Und so funktioniert's:
Für die Anmeldung solcher Flüge haben die britischen Behörden (die UK Border Force, HMRC und die UK Police) gemeinsam ein Einreise- und Ausreiseformular entwickelt, das so genannte "GAR Form". Das ist nichts anderes als eine Erklärung des Piloten darüber, wann, wo, welche Personen das Vereinigte Königreich per Flugzeug betreten (oder ggf. verlassen) werden. Zum Download
--> Hier
klicken, und dann auf "General Aviation Report Form" gehen.
Es handelt sich dabei um ein Excel-Formular, welches man direkt am PC ausfüllen und dann per klassicher e-mail (Adresse siehe weiter unten) versenden kann. Hierbei sollte man in das Betreff-Feld der e-mail das Wort "GAR", die Registrierung des Flugzeugs und den Namen sowie ggf. den ICAO-Code des betroffenen Flugplatzes in UK schreiben. Leider ist das Excel-Sheet eher schlecht gemacht und birgt etwas Frustrationspotenzial.
Das GAR muss an die so genannte "National Coordination Unit" (NCU) gesendet werden. Diese leitet die Infos dann an die lokal (für den Start-bzw. Landeort) zuständigen Einheiten der britischen UK Border Force / HMRC weiter, also die Einreisebehörde und den Zoll. Die Email-Adresse der der NCU lautet:
(Darüber hinaus gibt es nun allerdings seit einiger Zeit die bequeme Möglichkeit der Online-Aufgabe, auch ohne seinen PC und Excel zur Hand zu haben; siehe dazu etwas weiter unten.)
Wichtig: es gibt nach Versendung der email keinerlei Bestätigung von Seiten der NCU! Es ist lediglich eine Anmeldung seitens des Piloten.
Die (wichtigen) offiziellen Ausfüllhinweise zum GAR gibt es ebenfalls unter oben aufgeführtem Link, siehe dort das Dokument "General Aviation Report Guidance" (auch dazu später noch mehr).
Der Sinn dieser "Voranmeldung" liegt darin, den Behörden Zeit zu geben, um bei Zweifeln Rückfragen zu stellen oder um persönlich zum betroffenen Flugplatz zu kommen um entsprechende Kontrollen vor Ort vorzunehmen. Vor dem Brexit ist in den meisten Fällen niemand gekommen. Seit dem Brexit ist es so, dass man bei Ankunft meistens von zwei Border-Force-Beamten empfangen wird, um einen kurzen Blick in den Pass zu werfen. Bei Abflug kommt in der Regel niemand. Ein Nicht-Erscheinen der Grenzpolizei ist völlig normal und sollte nicht verwundern; die Ein-bzw. Ausreise ist dann damit ebenfalls erledigt und man muss nichts weiteres mehr tun (außer eben bei Abflug die Uhrzeiten auf dem GAR einhalten). Aber: absenden muss man das GAR auf jeden Fall. Vergessen Sie dies nicht! Denn Flüge, die OHNE aufgegebenes GAR in UK ankommen sind ein "rotes Tuch" für die britischen Behörden, und führen stets dazu, dass man Sie (auf Basis der Flugplandaten) am Zielplatz erwartet und eine äußerst genaue, langwierige und vielleicht auch unfreundliche Kontrolle und Befragung durchführen wird. Also: das GAR nicht vergessen!
Was aber tun, wenn sich mal der Abflug verzögert, und somit die Zeiten auf dem GAR nicht mehr ganz stimmen? Das ist kein großes Problem, denn die tatsächlichen Uhrzeiten werden von den Behörden bei Interesse ohnehin den Flugplandaten entnommen. Wichtig ist stets, dass überhaupt ein GAR für den richtigen Tag vorliegt und dass es rechtzeitig aufgegeben wurde. Dennoch gibt es u.a. für Mitteilungen von Änderungen und anderen dringlichen Dingen auch eine telefonische Helpline der UK Border Force. Diese lautet:
+44(0)8457231110
Man soll sie aber nur für "Notfälle" verwenden, also wenn es wirklich kurzfristig eine wesentliche Planänderung geben sollte. Außerdem gibt es diese Möglichkeit nur für Mitteilungen, die die UK Border Force betreffen, also nur für Flüge zwischen Kontinentaleuropa und UK.
Aber, ganz wichtig: die Wirkung eines an die UK-Behörden gesendeten GAR-Formulars beschränkt sich nur auf das Vereinigte Königreich. Es befriedigt also nur die Anforderungen der Behörden in UK. Man darf daher nicht den Fehler begehen, zu denken, durch das Aufgaben des UK-GAR würden auch die vom Flug betroffenen Behörden außerhalb von UK benachrichtigt; das ist grundsätzlich erst einmal nicht der Fall.
Nur sicherheitshalber zur Klarstellung: Für Flüge zwischen England, Schottland und Wales sind selbstverständlich keinerlei Grenz- oder Zollformalitäten notwendig. Aber: für Flüge zwischen z.B. England und Nordirland - obwohl Nordirland ja Teil von UK ist - schon (mehr dazu weiter unten).
Weitere allgemeine Hinweise zum GAR
Einige Flugplatz-Betreiber bzw. Handling-Agents in UK verlangen, dass der Pilot zusätzlich auch direkt an sie eine Kopie des GAR sendet, damit diese sich davon überzeugen können, dass der Pilot alle seine Pflichten dieser Art getan hat bzw. diese ihrerseits das Formular an die lokalen Behörden weiterleiten können. Allerdings: dazu haben die Flugplätze genau genommen - allein schon aus Datenschutzgründen - kein Recht. Trotzdem scheren sich einige Plätze nicht darum, bzw. fürchten Probleme für sich, wenn jemand bei ihnen landet und die Prozeduren nicht eingehalten hat. Daher: wenn man Sie dennoch beim PPR-Anruf auf eine Kopie des GAR ansprechen sollte, sagen Sie bestimmt aber höflich, dass Sie sich schon selbst um die Versendung des GAR kümmern werden. Wenn das denen nicht ausreicht, dann müssen sie eben eine Kopie schicken um langen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Alternative wäre schließlich sonst nur, einen anderen Platz zu nehmen.
Aber noch mal: In keinem Fall aber muss man (bei Privatflügen) nach der Absendung des GAR auf eine Bestätigung oder gar auf eine Genehmigung des Fluges warten (auch dann nicht, wenn die UK Police involviert ist, dazu später mehr). Es ist ausreichend, das GAR rechtzeitig versendet zu haben. Auch wenn irgend jemand einmal etwas anderers behaupten sollte: der Pilot hat mit der rechtzeitigen Absendung des GAR seine Pflicht getan und braucht keine weitere explizite Genehmigung. Punkt. Nur dann, wenn man einmal nicht in der Lage sein sollte, die vorgegebene Frist einzuhalten, ist es sinnvoll, bei der oder den bertroffenen Behörden anzufragen, da dann manchmal trotzdem grünes Licht gegeben wird.
Und noch ein Tipp: wenn möglich sollte man versuchen, immer erst das GAR aufzugeben und dann den Flugplan. Wenn man es anders herum macht, kann es passieren, dass man einen Anruf bekommt und Fragen gestellt werden, warum man denn für seinen geplanten Flug kein GAR gemacht habe.
Online-Aufgabe des GAR
Seit 2014 ist es Realität: man kann seitdem alternativ zur etwas umständlichen e-mail das GAR auch direkt online auf einem Webportal ausfüllen und versenden.
Das Tool "OnlineGAR" ermittelt (entsprechend Startflugplatz und Zielflugplatz) alle notwendigen finalen Empfänger (bei den UK-Behörden sowie den Behörden der Isle of Man) automatisch. (Allerdings muss man natürlich auch weiterhin auf die Einhaltung der Fristen achten; daher muss man sich letztlich doch ausreichend gut mit der ganzen Thematik auskennen.)
Hier der Link zu dem recht professionell gemachten, HTML-basierten Web-Portal zur Online-Aufgabe:
Hierfür ist eine kurze Registrierung notwendig. Aber: es lohnt sich, denn die Seite ist bequem und benutzerfreundlich. Das System ist vollständig mit den UK-Behörden (Immigration, Customs und Police) vernetzt und abgestimmt und daher als absolut "offiziell abgesegente Lösung" zu bezeichnen. Nach Aufgabe oder Streichung von GARs bekommt man stets gute, verständliche Bestätigungs-Emails, was sehr nützlich ist. OnlineGAR ist mittlerweile auch mit der Isle of Man vernetzt, sendet es also auch an die dortigen Behörden. Auch für Frankreich können die entsprechenden Anmeldungen damit gleich miterledigt werden.
Kleiner Nachteil: Dieser Service ist nicht kostenlos und kostet umgerechnet ca. 3 Euro pro aufgegebenem GAR (nur insofern dies danach vor dem Flug nicht mehr gecancelt wurde). Man bekommt aber bei der Registrierung zunächst mal drei kostenlose "Credits" geschenkt.
Weitere Vorteile jedoch: es ist die Speicherung von Flugzeugdaten und Personendaten möglich; d.h. wiederholte GARs lassen sich in wenigen Minuten komplettieren und versenden. Meiner Meinung nach ist onlinegar.com für Leute, die nur ganz gelegentlich in UK fliegen sehr zu empfehlen, da man sich gegenüber den klassischen Methoden im Zweifel einiges an Frust und Ärger spart. Auch das Canceln eines GARs ist über dieses Portal elegant möglich.
Wenn man das GAR über das Online-Portal aufgegeben hat, braucht man auch keinen Ausdruck des GARs mit sich zu führen. Es reicht (und ist sogar aussagekräftiger), wenn man die vom Portal vergebene Vorgangsnummer parat hat.
Das System von onlinegar.com wurde übrigens auch in Skydemon integriert: d.h. dass Skydemon-User das GAR ganz bequem aus dem Programm heraus (parallel zum Flugplan) aufgeben können und dafür auch keine Credits von seinem OnlineGAR-Account verbrauchen. Auch via Rocketroute und Autorouter lassen sich GARs verschicken (wobei Autorouter nicht mit Online-GAR vernetzt ist, sondern lediglich die klassische email an die Adresse der NCU verschickt). Auch Gendec.eu ist seit einiger Zeit für UK-GARs zugelassen.
So, und - um es wohl noch etwas komplizierter zu machen - seit Anfang 2019 gibt es nun auch die Möglichkeit, das GAR kostenlos direkt und ohne Umwege online bei den britischen Behörden aufzugeben, also ohne irgendeine andere Instanz dazwischen. Kick hier:
> Kostenlose Online-Aufgabe des GARs direkt bei den britischen Behörden <
Hierfür muss zunächst kurz eine Anmeldung durchführen. Danach gibt man die für das GAR notwendigen Informationen Schritt für Schritt und verschickt es dann. Ein zwischenzeitliches Speichern ist möglich. Weitere Praxiserfahrungen habe ich mit diesem Portal bisher nicht gemacht. Es soll aber alles noch etwas hakelig sein und nicht mit allzu viel Sachverstand programmiert. Daher empfehle ich weiterhin onlinegar.com.
Abschließend zum Thema "Online-Aufgabe des GAR": Langfristig wird die Online-Aufgabe wohl die einzig mögliche Art der Aufgabe des GAR sein. Schon heute ermutigen die Behörden die Piloten, ausschließlich nur noch das Online-Tool zu verwenden. Bisher "funktioniert" allerdings nach wie vor auch das klassische Versenden per email, welches oben erläutert wurde.
So, und nun zu den konkreten Anwendungsfällen des GARs und weiteren Details:
Der Standardfall, Teil 1: Flüge von Europa nach UK
Vor der Einreise aus dem Ausland (außer aus Irland, den Kanalinseln und der Isle of Man) kommend (d.h. z.B. Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, etc., aber eben auch der Schweiz, Norwegen, den Faröer Inseln und Island), muss das ausgefüllte GAR mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Stunden (gegenüber der Startzeit) versendet werden. Man kann es aber natürlich auch deutlich früher senden.
Diese Frist ist wichtig. Man kann also nicht kurz vor Abflug den Flugplan machen und gleichzeitig auch das GAR aufgeben, denn während für den Flugplan ja eine Stunde Vorlauf reicht, sind es beim GAR 2 Stunden. Letzteres muss man also etwas früher erledigen.
Wichtig - und jetzt gehen wir mal kurz von den rein britischen Anforderungen weg - ist außerdem natürlich, dass man für den finalen Abflugpunkt vom europäischen Festand aus (also zum Zeitpunkt des "Ausflugs" aus dem EU/Schengen-Raum) dort einen Flugplatz nutzt, der die notwendige Passkontrolle und Zollkontrolle ermöglicht.
Soll dieser "Absprungspunkt" in Deutschland liegen: es reicht weiterhin, wenn der Platz, den man verwendet, eine Grenzübergangsstelle ist. Es muss kein Zollplatz sein, da ein solcher für Non-EU Flüge seit den 2020 in Kraft getretenen Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 20208 ist ja bekanntlich kein Zollplatz mehr von Nöten.
Sollte der Absprungspunkt in Frankreich liegen, gilt nach wie vor, dass dieser sowohl Zoll, als auch Grenzpolizeistelle sein muss. Das ist aber recht einfach, denn es gibt ohnehin in Frankreich keine Plätze, die nur Einreise und nicht Zoll ermöglichen (anders herum schon). Also: für Flüge von Frankreich dort nur Plätze nutzen, die so genannter "point de passage frontalier" sind.
Achtung in diesem Zusammenhang: es gilt mittlerweile für die meisten dieser Plätze in Frankreich (aber auch andernorts), dass die Ein- oder Ausreise zwar grundsätzlich möglich ist, dies aber ungedingt vorab angemeldet werden muss. Beliebte französische Zollplätze direkt am Kanal waren früher: Calais (LFAC), Le Touquet (LFAT), Le Havre (LFOH), Deauville (LFRG), Caen (LFRK), Cherbourg (LFRC) und Dinard (LFRK). Aber wie gesagt: bei fast allen ist für die Ein-/Ausreise mittlerweile eine Voranmeldung (teilweise zumindest offiziell mit 24 Stunden Vorlauf!) notwendig. Lediglich Le Touquet (LFAT) und Calais (LFAC) fordern "nur" 2 Stunden und sind daher hierfür beliebt. Die Details finden sich jeweils in der AIP. Ganz ohne zolltechnische Voranmeldung lässt sich in Nordfrankreich nur noch Lille (LIQQ) für Flüge von und zu den Britischen Inseln nutzen; dieser Platz allerdings fordert generell für Landungen 48 Stunden PPR für das Handling, zumindest auf dem Papier (in der Praxis geht es auch kurzfirstiger, aber eine Voranmeldung braucht man eben trotzdem); leider aber ist Lille seit 2022 bei den Gebühren recht teuer geworden, vor allem sonntags. Eine aktuelle und offizielle Liste der zulässigen Grenzübergangspunkte in Frankreich ("points de passage frontaliers") findet sich hier.
Auch die Niederlande und Belgien lassen für solche Flüge nur bestimmte Flugplätze auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu und verlangen seit ein paar Jahren dafür eine Art Gendec. Hierfür gibt es mittlerweile sogar jeweils ein Portal, mit dem man das Gendec online ausfüllen kann. Siehe für NL hier: www.gendec.eu und für BE hier: www.generaldeclaration.be. Ersteres erlaubt auch gleichzeitig das GAR für UK zu erstellen und zu verschicken. Letzteres ist ziemlich nervig, weil lang und weil die Website (zumindest bei Benutzung von mobilen Geräten) sehr langsam ist. Und trotz dieses ganzen "Papierkrams" kann man dennoch für UK-Flüge nur jene sechs belgischen Flughäfen nutzen, die ohnehin eine permanente Präsenz der Grenzpolizei haben. Total dämlich, trotzdem vorab (aber immerhin ohne besondere Frist) dieses nervige Formular ausfüllen zu müssen. Aber so ist es. Und noch etwas zu dem belgischen Portal; dieses ist wirklich nur mit der belgischen Grenzpolizei vernetzt, aber nicht mit dem belgischen Zoll. Daher muss man, nachdem man das Formular online abgeschickt hat danach auch noch eine Kopie an das lokal zuständige Zollbüro weiterleiten!
Aus diesem Grund und aufgrund der allgemein recht hohen Gebühren kann ich die Niederlande und Belgien eher nicht mehr so sehr als Zwischenstopp von und nach UK empfehlen. Immerhin: Kortrijk (EBKT) ist für Leute, die zwischen der Mitte Deutschlands und Südengland unterwegs sind, ein recht ordentliche Option und hat eben auch IFR-Verfahren. Frankreich empfehle ich aufgrund der meist langen Voranmeldefristen auch nicht mehr so sehr als unkomplizierten Ein- oder Ausreisestop. Am einfachsten ist es wirklich, wenn man direkt von bzw. nach Deutschland fliegt, weil hierzulande die Anmeldung für solche Extra-Schengen-Flüge meist relativ einfach ist.
Der Standardfall, Teil 2: Flüge von UK nach Europa
Beim Ausflug aus UK in Richtung Ausland (außer Irland, den Kanalinseln und der Isle of Man, (d.h. z.B. Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, etc., aber eben auch der Schweiz, Norwegen, den Faröer Inseln und Island ist seit Anfang 2022 ebenfalls durchweg ein GAR notwendig. Das ist eine der Änderungen nach dem Brexit. den früher war in diese Richtung überhaupt gar kein GAR nötig. Auch hier beträgt die Frist nun 2 Stunden vor dem Abflug.
Und: Am "anderen" Ende eines solchen Fluges muss natürlich zunächst stets wieder zwecks Zoll und Einreise in das jeweilige Land auf einem Platz gelandet werden, welcher dafür zugelassen ist. Dessen Regelungen / Anforderungen sind wiederum zu beachten. Viele Länder (Niederlande, Belgien. Frankreich...) fordern wie schon gesagt dafür eine schriftliche Anmeldung; Deutschland zum Teil, je nach Platz.
Zusammenfassung für Flüge zwischen UK und Europa:
1. Auf UK-Seite dürfen praktisch ALLE Flugplätze für diese Flüge genutzt werden, was wirklich super ist! 2. Immer (bei Anflug UND Anflug) an das GAR-Form denken, und zwar mit der besagten Frist. 3. Am europäischen Ende des Flugs darauf achten, dass der verwendete Flugplatz geeignet ist und dass dessen Anforderungen hinsichtlich Voranmeldung/Formularen erfüllt sind. Das war es aber dann auch schon!
Und nun noch zu den "Spezialfällen":
Flüge zwischen Großbritannien und den Kanalinseln, der Isle of Man, Irland, Nordirland
Für Flüge von und zu diesen Zielen gibt es UK-seitig etwas weiter gehende Anforderungen . Und ab hier wird es leider etwas kompliziert...
Allgemein sind alle Regelungen und Pflichten ganz offiziell in den Ausfüllanweisungen zum GAR aufgeführt. Das Dokument ist aber etwas schwer zu lesen; daher hier mein Versuch, das Ganze mit meinen Worten halbwegs verständlich und übersichtlich zusammenzufassen.
Grundsätzlich hängt aus der Kombination von Startland und Zielland sowie den jeweilig verwendeten Flugplätzen ab, welche Stellen mit wie viel Vorlauf benachrichtigt werden müssen und welche Flugplätze dann überhaupt benutzt werden dürfen.
Es kommt nämlich bei einigen Flügen nun neben dem Zoll und der Einreisebehörde noch die Polizei als weitere Behörde ins Spiel. Und das bedeutet, dass für Flüge, die zwischen Großbritannien/Nordirland auf der einen Seite sowie Irland, Nordirland, der Isle of Man und den Kanalinseln auf der anderen Seite für die Versendung des UK-GAR zum Teil 12 (!) Stunden erforderlich sind. Das ist nicht zu unterschätzen. Man muss, wenn man unterwegs ist, manchmal deutlich (sprich: schon am Vorabend) vorausplanen, damit man nicht doch irgendwann mal irgendwo hängen bleibt, nur weil nicht rechtzeitig das GAR versendet wurde. Und dies ist natürlich gerade bei dem launischen britischen Wetter manchmal nicht ganz leicht. Daher mein großer Tipp: immer optimistisch planen und dann ggf. das Vorhaben (und das GAR) wieder canceln (es gibt aber, wenn die Frist mal verpasst wurde, die Möglichkeit, durch Auswahl bestimmter Flugplätze diese Fristen zu minimieren, dazu gleich mehr).
Flüge zwischen UK (Großbritannien oder Nordirland) und den Kanalinseln: Zunächst mal dürfen für solche Flüge ausschließlich jene Plätze verwendet werden, die entweder "Customs-designated" sind oder solche, die ein "Certificate of Agreement" haben welches ausdrücklich Flüge von und zu den Kanalinseln abdeckt. (Für Info über den Designierungsstatus des Platzes siehe die Aufstellung am Ende des GAR-Guidance Dokuments). Die allermeisten "unlizensierten" Flugplätze kommen somit für diese Flüge nicht in Frage).
Was das GAR angeht: dieses muss 12 Stunden vor Abflug versendet werden. Ausnahme: wenn der auf UK-Seite verwendete Flugplatz eine "police designation" hat (siehe wiederum die Aufstellung am Ende des GAR-Guidance Dokuments), dann ist keine Vorab-Info an die Polizei notwendig und die Frist verringert sich dann auf 2 Stunden (für den Zoll).
Dies gilt für Flüge in beide Richtungen.
Für Flüge zwischen Großbritannien und der Isle of Man: Das GAR muss 12 Stunden vor Abflug versendet werden. Ausnahme: wenn der Start bzw. Zielflugplatz auf großbritannischer Seite "police designated ist", dann benötigt man hier in der Tat gar kein GAR. Ich empfehle hier aber trotzdem (ohne besondere Frist) ein GAR zu machen, weil es unter Umständen etwas Papierkram und damit Zeitverlust nach der Landung erspart. Es darf auf großbritannischer Seite jeder beliebige Flugplatz verwendet werden.
Für Flüge zwischen Großbritannien und Nordirland: Dies ist ein Spezialfall. Bekanntlich ist Nordirland ja Teil von UK. Und dennoch ist bei Flügen zwischen Großbritannien und Nordirland (und anders herum) in der Regel ein GAR notwendig! Es ist der einzige Fall für Flüge innerhalb von UK, wo dies der Fall ist. Dabei stellt sich die Frage: ist ein Flug z.B. von England nach Nordirland auf dem GAR nun als "inbound" oder "outbound" zu kennzeichnen? Antwort: outbound (es wird also in diesem Fall stets die "Perspektive" Großbritanniens eingenommen).
Wenn sowohl der Platz auf GB-Seite, als auch der Platz auf NI-Seite eine "police designation" haben (siehe Auflistung in den GAR-Instructions), ist hier eigentlich gar kein GAR notwendig (ich empfehle wiederum, trotzdem (ohne besondere Frist) eines zu machen. Wenn zumindest auf einer der beiden Seiten der verwendete Platz keine police designation hat, dann ist das GAR mit 12 Stunden Vorlauf an die NCU (zur Weiterleitung an die entsprechende/n Polizeistelle/n) zu senden. Also nochmal: wenn auf nordirischer Seite ein Platz verwendet wird, der nicht "police designated" ist; muss ein GAR an die nordirische Polizeistelle gehen. Ist der auf GB-Seite verwendete Platz nicht "police-designated", muss ein GAR an die zuständige Polizeistelle in Großbritannien gehen. Wenn beide Plätze keine "police-designation" haben, geht es an beide Polizeistellen. Es darf grundsätzlich auf beiden Seiten jeder beliebige Flugplatz verwendet werden.
Anmerkung: Die im Zusammenhang mit Flügen nach Irland und Nordirland involvierte Polizeistelle der Briten nennt sich aus der Historie heraus "special branch", daher hört man diesen Begriff gelegentlich.
Für Flüge zwischen Nordirland und der Isle of Man: Dies ist sicher ein recht seltener Fall, ist aber natürlich trotzdem geregelt. Auch hier ist ein GAR mit 12 Stunden Vorlauf nötig. Wenn der auf Seiten Nordirlands verwendete Platz "police designated" ist, dann ist eigentlich kein GAR notwendig; ich empfehle auch hier (ohne besondere Frist) vor dem Abflug ein GAR zu schicken. Es darf grundsätzlch auf nordirischer Seite jeder beliebige Flugplatz verwendet werden.
Für Flüge zwischen Großbritannien und der Republik Irland: Dies ist sicher ein recht häufig vorkommender Fall. Das GAR ist mit 12 Stunden Vorlaufzeit notwendig. Wenn der auf großbritannischer Seite verwendete Flugplatz eine "Police-Designation" hat, ist das GAR dennoch notwendig, allerdings nur mit 2 Stunden Vorlauf. Es darf grundsätzlich auf großbritannischer Seite jeder beliebige Flugplatz verwendet werden.
Für Flüge zwischen Nordirland und der Republik Irland: Auch hier muss ein GAR mit 12 Stunden Vorlauf abgesetzt werden. Ausnahme: wenn der nordirische Platz "police-designated" ist gilt bei Flügen von Nordirland nach Irland ist eigentlich kein GAR notwendig. Ich empfehle dennoch (ohne besondere Frist) eins aufzugeben. Wenn der nordirische Platz "police-designated ist", gilt bei Flügen von Irland nach Nordirland, dass ebenso ein GAR gemacht werden muss, allerdings nur mit 2 Stunden Vorlauf.
So. Bisher haben wir, was die Britischen Inseln angeht, immer nur die Anforderungen auf UK-Seite betrachtet. Nun noch die Anforderungen der anderen Länder:
Zoll / Einreiseanforderungen von Seiten der Republik Irland
Zur Erinnerung: Irland ist zwar EU-Mitglied, hat aber (genau wie UK) das Schengener Abkommen nicht vollständig umgesetzt, so dass die Grenzkontrollen nicht weggefallen sind.
Was die Einreise nach Irland betrift, so gibt es dort grundsätzlich eine gute handvoll Flugplätze, an denen man ganz offiziell einreisen kann. Es handelt sich hier weitgehend um jene größeren Plätze mit Kontrollzone. Allerdings ist auch hier teilweise eine Voranmeldung für die Einreise vom Flughafen gewünscht.
Darüber hinaus können aber auch die meisten übrigen Kleinflugplätze aus der EU kommend direkt angeflogen werden, wenn man - in diesem Fall meist 24 Stunden vor der Landung den Flug bei der irischen Zollbehörde anmeldet. Es gibt dafür ein sehr ähnliches Formular wie bei den Briten*:
Irisches Customs & Excise-Formular
Allerdings ist dies in Irland nicht auf nationaler Ebene und ganz so genau gesetzlich geregelt. Jeder Platz hat prakisch seine eigene Regelungen; es gibt keine nationale Gesetzgebung, die z.B. die Verwendung des obigen Formulars stützt. Bei Unklarheiten kann man sich auch telefonisch unter 00353 (0) 878061726 beim Zoll melden, oder man informiert sich vorab bei dem entsprechenden irischen Zielflugplatz bzw. über die geltenden Prozeduren. In jedem Fall aber sollte man nicht den Fehler begehen, zu denken, man habe (z.B. bei einem Flug von UK in die Republik Irland) mit der Versendung des GAR-Formulars z.B. über onlinegar.com schon alles erledigt. Denn nochmal: dieses geht erstmal *nur an die britischen Behörden*. Nutzt man aber auch auf der irischen Seite einen Nicht-Zollplatz, so müssen natürlich auch die dortigen Behörden vorab informiert werden. Das gilt natürlich auch anders herum, also für einen Flug von der Republik Irland in Richtung UK.
Tendenziell werden die Dinge von den Behörden in Irland etwas lockerer genommen, als dass in UK der Fall ist, so dass man diesbezüglich in Irland meist keine Probleme hat, auch wenn z.B. die 24-Stunden-Frist einmal nicht ganz eingehalten werden kann. Man sollte aber nicht abends um 20 Uhr eine Mail senden (wo es niemand mehr sieht), wenn man am kommenden Morgen um 8 Uhr landen möchte... logisch!
*Dies ist eigentlich kein "offizielles" und landesweites Formular oder Verfahren. Es funktioniert aber trotzdem. Ganz pragmatisch gesehen kann man natürlich auch einfach nur eine Kopie des britischen GARs an die Iren senden; so spart man sich das Übertragen der Daten auf ein neues Formular (der Inhalt ist schließlich identisch). Hauptsache, man meldet sich überhaupt mit den entsprechenden Daten an.
Zoll / Einreiseanforderungen von Seiten der Die Kanalinseln (Channel Islands)
Auch hier darf man nicht den Fehler begehen, zu denken, man habe (z.B. bei einem Flug zwischen UK und den Kanalinseln) mit der Versendung des (UK-) GAR-Formulars (z.B. über onlinegar.com) schon alles erledigt. Denn dieses geht wie gesagt erstmal nur an die britischen Behörden. Die Kanalinselstaaten Jersey auf der einen, sowie Guernsey und Alderney auf der anderen gehören per se nicht zum Vereingten Königreich und haben deshalb ihre ganz eigenen Zoll- und Einreiseformalitäten!
Allerdings ist auf den Channel Islands die Zoll- bzw. Einreiseangelegenheit vergleichsweise einfach, denn auch dort füllt man zu Zoll- und Einreisezwecken einfach ein dem UK-GAR sehr ähnliches Formular aus (das Verschicken einer Kopie des UK-GAR ist als Dokument auf den Kanalinseln nicht ausreichend). Und: in Guernsey und Alderney besteht man nicht vorab auf die Versendung, d.h. man kann es dort auch erst vor Ort ausfüllen und abgeben (wobei es meist Sinn macht, es trotzdem vorher vorbereitet zu haben um dann vor Ort keine Zeit zu verlieren). Lediglich Jersey verlangt das GAR schon bevor man in Richtung dorthin abfliegt. Auch für den Abflug ist in allen Fällen übrigens jeweils ein solches Formular notwendig (man kann aber ein einziges Formular sowohl für An- und Abflug verwenden). Bedenke stets: Die Channel Islands sind nicht Teil des Schengen-Raums. Dafür gehören sie aber zum Zollgebiet der EU. Verwirrend, ich weiß.
Der Staat Jersey erlaubt zwar noch keine (mit UK vergleichbare) automatisierte Online-Aufgabe seines GARs (welches dort übrigens eher als "Gendec" bezeichnet wird), aber zumindest eine Art e-mail-Versendung mittels eines JavaScript-Macros (man muss das pdf dafür zunächst lokal speichern!). Aber wie gesagt: es gibt hier keine konkrete Vorlauffrist, sondern es reicht, das GAR vor dem Abflug Richtung Jersey bzw. vor Abflug in Jersey abzuschicken.
Ähnlich läuft das ganze auf Guernsey und Alderney (die Insel Alderney gehört verwaltungstechnisch zur Vogtei Guernsey), wobei dort keine E-mail-Versendung vorab möglich ist. Hier sind alle diesbezüglichen Infos sowie das entsprechende Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular kann auch erst vor Ort eingereicht werden. Für Flüge zwischen Guernsey und Alderney ist logischerweise kein GAR notwendig.
Zusammengefasst: wie gesagt, die Zoll- und Einreisethematik auf den Kanalinseln selbst ist relativ easy zu managen. Die Herausforderung liegt daher eher darin, zu beachten, was andere Länder ihrerseits fordern, wenn von Ihnen aus auf die Kanalinseln fliegt oder daher kommend einfliegen will. Was das Vereinigte Königreich fordert, ist ja etwas weiter oben geschildert. Aber in anderen Ländern wie Frankreich oder Irland ist es notwendig, zu den Kanalinseln fliegend oder von den Kanalinseln kommend einen Platz zu nutzen, der Schengenein- bzw. ausreise ermöglicht.
Zoll / Einreiseanforderungen von Seiten der Isle of Man
Der Airport der Isle of Man (Ronaldsway, EGNS) ist ein Speziallfall, da er zwar Zoll und Immigration hat, allerdings keine Polizei. Daher muss man bei solchen Flügen, die polizeilich relevant sind (also solchen von und nach Irland, Nordirland, Großbritannien und den Kanalinseln) auch aufgrund der Anforderungen der Isle of Man die 12-Stunden-Frist berücksichtigen.
Das GAR der Isle of Man kann man hier downloaden.
GARs an die Isle of Man sind zu senden an:
email: iomflightgar@gov.im (Fax: 0044 1624 648183)
Im Gegensatz zu den Kanalinseln ist die Isle of Man Teil einer Zollunion mit dem Vereinigten Königreich. Daher kann man eben (wie weiter oben schon angeführt) bei Flügen zwischen der Isle of Man und dem Königreich auf UK-Seite jeden beliebigen Platz verwenden, solange man dies per UK-GAR mit 12 Stunden Vorlauf so anmeldet.