Flugvorbereitung/PPR
PPR und "out-of-hours permits"

PPR ist (leider) ein großes Thema in UK. Wohlgermerkt auch währens der gnz normalen Öffnungszeiten der Plätze. Spöttisch könnte man fast von einer PPR-Manie sprechen - aber gut - andere Länder, andere Sitten; bei den Briten gilt das bekanntlich ganz besonders. Das ist ja schließlich einer der Gründe, warum das Reisen in andere Länder so spannend und abwechslungsreich ist.

PPR-Regelungen werden in UK quer durch die Bank, bei allen Typen von Flugplätzen (also vom privaten Farmstrip, über betriebssame Verkehrslandeplätze, bis zu den großen Flughäfen) angewandt. Nur ganz wenige Plätze haben keinerlei PPR-Regelung. Das führt leider dazu, dass man auf einer Fliegertour in UK manchmal den Eindruck hat, mehr zu telefonieren und Mails zu schicken als zu fliegen... aber sehen sie es positiv: beim PPR-Anruf bekommt man noch mal aktuell das Wetter sowie etwaige betriebliche Besonderheiten wie z.B. Infos zur Pistenbeschaffenheit mitgeteilt, was auch nicht ganz falsch ist.

Ohne die Sache hier allzu sehr breitzutreten und lange das "warum" zu ergründen: Ca. 95% der Fluplätze in UK (also auch ein Großteil derer mit normal geregelten Öffnungszeiten!) haben nun mal eine PPR-Pflicht, und diese sollte man dann auch unbedingt stets nachkommen. Dasselbe gilt für Irland. Es gibt einige Plätze, an denen man ohne erfolgtes PPR nach dem Einleitungsruf knallhart abgelehnt wird, obwohl der Platz besetzt und in Betrieb ist.

Dabei wird das PPR-Prinzip meist etwas anders angewendet, als es deutsche Privatpiloten aus der Heimat kennen. PPR dient in UK meist schlicht einer Art administrativen Voranmeldung oder zum Briefing, und eher nicht dazu, einen Flugleiter an einen (ansonsten geschlossenen) Flugplatz zu holen (denn letzteren braucht es dort ja generell nicht).

Also nochmal: zuallermeist sind die Plätze zwar eigentlich ohnehin "geöffnet" (und abgesehen von den "farm strips" auch besetzt), es wird aber trotzdem PPR verlangt, entweder, da der Platz nur eine beschränkte Zulassung hat oder weil z.B. die örtlichen Gegebenheiten ein Vorab-Briefing erfordern. Oder eben einfach ohne Grund...:-).

In den genannten Fällen ist in der Regel – wie in Deutschland – ein mündliches, sprich telefonisches PPR gewünscht. Einige Landeplätze (vor allem mittelgroße Landeplätze) geben sich auch mit einem PPR über Funk zufrieden, was ja dann genau genommen gar kein PPR im klassischen Sinn ist. Da man dies aber im Einzelnen vor dem Flug kaum wissen kann, ist der einzig sinnvolle Weg, bei jenen Plätzen die "PPR" im Aerodrome Directory bzw. Flight Guide stehen haben, dies vorab einzuholen. Immer mehr Plätze haben mittlerweile auf ihren eigenen Websites auch "PPR web forms", also die Möglichkeit, online PPR zu beantragen. Einige Plätze bestehen sogar mittlerweile auf dieses schriftliche PPR, um sich die Telefoniererei zu sparen. Ich bin da aber - zumindest wenn man erstmalig einen Platz besucht - eher kein Freund von und würde dennoch eher anrufen.

Tipp: praktisch jeder GA-Platz in UK hat eine Website, wo meist einige Infos zum Anflug (Lärmschutzverfahren, Ver- und Gebote, etc.) dargestellt sind. Daher: bevor man den PPR-Anruf tätigt, sollte man diese Seite gelesen haben und dem Angerufenen gleich am Anfang auch mitteilen, dass man die Website schon studiert hat. Dadurch verkürzt sich der Anruf meist gewaltig. Und das ist auch der Grund, warum die Anruferei immer mehr einem Online-PPR weicht, zumindest bei den unlizensierten Plätzen. Da heute jeder Internet hat, ist es schlicht viel einfacher, Lärmschutzverfahren und Besonderheiten über eine Website dazustellen als telefonisch zu erklären. Außerdem erfordern viele unlizensierte Plätze, dass man vor dem Anflug bestätigt, dass man sich über die Besonderheiten und Einschränkungen des Platzes bewusst ist (Enthaftungserklärung), und am liebsten wollen die Plätze das natürlich schriftlich haben.

Außerdem: umso kleiner und privater der Platz ist, desto mehr besteht der Erfahrung nach die Gefahr, dass man unter der veröffentlichten Telefonnummer niemanden erreicht. Oft sind das Festnetznummern, wo selten jemand da ist. Machmal antwortet zunächst nur eine Mailbox. Mal ist auch die in den Flight Guides, etc. veröffentlichte Nummer veraltet. Daher mein Tipp, den PPR-Anruf nicht auf dem letzten Drücker zu machen. Plätze mit regulären Öffnungszeiten öffnen ja meist erst um 9 oder 10 Uhr morgens öffnen, also auch dann erst für PPR-Anrufe erreichbar sind. Daher: wenn man früh am Vormittag landen möchte, sollte man das PPR unbedingt am Vortag einholen. Bei allererster Kontaktaufnahme (inbesondere bei Privatplätzen) unter Umständen sogar schon deutlich früher!

Und nochmal, damit keine Missverständnisse entstehen: Nur weil man PPR eingeholt hat, heißt das bei vielen kleinen Plätzen noch lange nicht, dass der Platz dann zu der angegeben Uhrzeit irgendwie besetzt sein wird, oder gar, dass jemand am Funk antworten wird. Die Briten gehen da (zum Glück) deutlich relaxter mit ihren Flugplätzen um als die Deutschen und fordern nicht unbedingt einen "Flugleiter". Also, wenn im Funk keiner antwortet: Blindmeldungen abgeben, Windsack kontrollieren, tiefer Überflug und landen. Mit PPR kann man an vielen unlizensierten Plätzen im Sommer auch z.B. erst sehr spät abends landen, was bei lizensierten Plätzen in der Regel weniger geht.

Recht neu ist der Trend in UK, dass Flugplätze schon beim Einholen des PPR die Bezahlung der Landegebühr regeln. Man muss also Kredikartendaten hinterlassen. Bei machen Plätzen wird die Karte zum Teil sofort belastet. Bei anderen erst dann wenn man wirklich da war. Sicher nicht sehr einladend. Aber zum Teil ist es einfach nur der Wunsch, den administrativen Aufwand vor Ort zu reduzieren.

Große Flughäfen hingegen haben meist eine PPR-Regelung als Voranmeldung bei ATC oder im Hinblick auf das (meist verpflichtende) Handling. In der Regel ist auch hier gewünscht, dies telefonisch einzuholen. Teilweise ist es aber auch schriftlich (per email) OK oder gewünscht. Da sich die für ein PPR erforderlichen Informationen immer sehr ähneln, habe ich im Abschnitt „Downloads“ ein Formular zum Download bereitgestellt, welches nur noch mit den entsprechenden Daten ergänzt und gefaxt (oder gesannt und per e-mail versandt) werden muss.

Und zur Klarstellung: Das Aufgeben eines Flugplans konstituiert grundsätzlich noch keinen PPR-Antrag für den Zielflugplatz, denn die OPS-Büros der Flugplätze haben in der Regel keinen direkten Zugang zum AFTN. Der PPR-Antrag muss daher stets separat erfolgen (Ausnahme: Biggin Hill).

WICHTIG: Wenn man PPR eingeholt hat und dann doch nicht fliegen kann (oder sich massiv verpätet) unbedingt bei dem Flugplatz Bescheid geben. Bei kleinen Plätzen ist dies schon eine Frage der Höflichkeit, denn möglicherweise fährt extra jemand zum Platz um Sie zu erwarten. Bei einigen mittleren und größeren Plätzen aber kann es sein, dass in dem Fall dann von ATC SAR ausgelöst wird (ist zwar grober Unfug, so zu verfahren, aber es ist an manchen Plätzen in UK leider so).

Bei vielen Plätzen (auch in Irland) steht in der AIP bzw. im Jeppesen gern auch mal sehr konservativ "24h PPR". Die 24 Stunden werden dabei in aller Regel nicht allzu ernst genommen; ein paar Stunden tun es in der Regel auch (Hauptsache, man meldet sich innerhalb der normalen Büro- bzw. Flugplatzöffnungszeiten).

Ausnahme bei dem ganzen PPR-Gedöns sind natürlich Diversions, also ungeplante Ausweichlandungen wg. Wetter o.ä. Heißt also: bei einer Diversion muss man sich keine Gedanken wegen des Themas PPR machen. Das wissen die Lotsen und Flugplatzmitarbeiter auch und machen in diesen Fällen keine Welle. Außerdem erlassen viele Plätze in diesen Fällen sogar die Landegebühr. Das sollte man aber auch nicht zu sehr ausnutzen.

Thema "out of hours" operations

Wie schon an anderer Stelle angesprochen, "schließen" sehr viele lizensierte Flugplätze - auch im Sommer - in UK schon am späten Nachmittag bzw. frühen Abend. Bei diesen Plätzen kann dann (im Gegensatz zu farm strips) grundsätzlich danach erst mal nicht mehr gestartet und gelandet werden.

Sprich: Obwohl es in UK keinen "Flugleiterzwang" gibt, ist es dennoch auch nicht möglich, ohne Weiteres einfach so nach den Schließzeiten der Flugplätze weiterzufliegen. Leider. Dies hat in der Regel versicherungsrechtliche oder Sicherheitsgründe; an manchem Plätzen spielt natürlich auch der Lärmschutz eine Rolle.

Allerdings ist die Regelung nicht so starr wie z.B. in Deutschland, d.h. es kann unter Umständen auch später noch (dann eben ohne besetze Bodenfunkstelle) geflogen werden. Hierfür braucht man meist ein so genanntes "out-of-hours-permit" bzw. ein "out-of-hours-indemnity-agreement". Falls Sie in diese Richtung Bedarf haben sollten (oder schlicht einfach nicht ausschließen können, etwas später zu kommen), setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Sie interessierenden Flugplatz in Verbindung. Meist ist dieses permit zwar ein etwas nerviger Papierakt, aber relativ einfach zu bekommen. In einigen Fällen allerdings kostet es eine recht hohe Gebühr (z.B. in Redhill).

Insbesondere bei den in Schottland sehr langen Sommerabenden (und teilweise sehr reduzierten Flugplatzöffnungszeiten) kann das Fliegen mit out-of-hours permit etwas sehr schönes sein. Daher soll hier kurz das Verfahren zur Erlangung der zwei wesentlichen, schottischen "out-of-hours permits" erläutert sein:

1. HIAL (Highlands & Islands Airports) out-of-hours permit

Dieses Permit ist flugzeugbezogen kann für die folgenden Flugplätze genutzt werden:

Campbeltown, Islay, Kirkwall, Stornoway, Tiree, Wick

(aber eben nicht für Barra, Benbecula, Dundee, Inverness und Sumburgh)

Für dieses Permit muss man einen der HIAL-Website zu findenden 4-seitigen Antrag ausfüllen, den Versicherungsnachweis des Flugzeugs vorlegen, Kreditkartendaten hinterlassen und eine Gebühr von ca. 57 Pfund bezahlen. Bei der Versicherung ist wichtig, dass diese eine Haftpflichtsumme von mindestes 6 Mio. Pfund, also 7 Mio. Euro aufweist; in Deutschland versicherte Lfz. haben aber meist eine etwas geringere Summe. Ist das der Fall, wird das zu einem Stolperstein für das Permit. Die gesamte Prozedur ist wohlgemerkt auch rein per e-mail machbar (dazu muss der Antrag ausgefüllt, unterzeichnet und dann gescannt per e-mail versendet werden). Man sollte aber trotzdem drei Werktage einplanen, also den Antrag spätestens 3 Werktage vor der ersten Nutzung stellen. Das Permit ist dann 12 Kalendermonate lang gültig. Aber: vor jeder "out-of-hours Landung" bzw. jedem "out-of-hours Start" muss man während der Öffnungszeiten bei dem entsprechenden Platz nochmals PPR beantragen. Die jeweiligen Landegebühren (die keinesfalls mit der Gebühr für das Permit abgegolten sind) sind separat zu zahlen.

Wenn man von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sollte man sich allerdings im Klaren darüber sein, dass man auf einem letztlich geschlossenen Flugplatz landet, d.h. es wird meist kein Mensch da sein. Dies sollte man berücksichtigen, z.B. hinsichtlich der weiteren Transportfrage (Stichwort: Taxinummer?). Außerdem wird man natürlich keine Feuerwehrbereitschaft, vorfinden. Ferner sollte man schon während des PPR-Anrufs mit dem Airport-Personal klären, auf welche Weise man Zutritt zum Terminal bekommt bzw. die Airside verlassen kann, da selbstverständlich die meisten Türen zunächst mal verschlossen sein werden.

Siehe dazu hier.

2. Argyll and Bute Council out-of-hours permit / holiday voucher

Eine Besonderheit stellen die die Hebridenflugplätze Coll (EGEL) und Colonsay (EGEY) in Schottland dar. Sie können ausschließlich mit einem out-of-hours-permit angeflogen werden, denn sie haben nur minimale "reguläre" Öffnungszeiten, und während dieser ist der Platz für den Linienverkehr "reserviert". Daher ist logischerweise jede Flugbewegung von Privatflugzeugen "out-of-hours". Es ist allerdings so, dass man ein für Coll und Colonsay begrenztes Kurzzeit-Permit (sog. "Holiday-Voucher") kostenlos bekommen kann (es muss aber dennoch etwas Papierkram erledigt werden).

Für dieses permit muss man sich wenden an Oban Airport wenden, der dies verwaltet. Dieses kann auch für out-of-hours-Flüge am Platz Oban genutzt werden, was aufgrund dessen ebenfalls relativ beschränkter Öffnungszeiten sehr hilfreich sein kann.

Hierfür muss man einen Antrag ausfüllen, den Versicherungsnachweis des Flugzeugs vorlegen, und Kreditkartendaten hinterlegen. Diese Prozedur ist wohlgemerkt auch rein per e-mail machbar (dazu muss der Antrag ausgefüllt, unterzeichnet und dann gescannt per e-mail versendet werden). Dies also nicht auf den letzten Drücker machen! Vor jeder "out-of-hours Landung" bzw. jedem "out-of-hours Start" muss man während dessen Öffnungszeiten bei Oban Airport PPR beantragen. Die jeweiligen Landegebühren (die keinesfalls mit der Gebühr für das Permit abgegolten sind) werden dann von der Kreditkarte abgebucht.

Siehe dazu hier.

In beiden Fällen können nur Flugzeuge bis 2,73 Tonnen MTOW ein out-of-hours Permit bekommen.


© Philipp Tiemann